Unberechtigte Forderung! Trotzdem Inkasso?
Kostenloses Erstgespräch in 24h!

Viele Inkassoforderungen sind unberechtigt:

  • Kein Vertrag?
  • Schon bezahlt?
  • Forderung über 3 Jahre alt?

Ihre Vorteile:

  • Kostenlose Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten.
  • Untersagung von Hausbesuchen und Anrufen.
  • Zurückweisung unberechtigter Forderungen und des Inkasso.
Rechtsanwalt Neu-Isenburg Inkasso abwehren
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5,0 (4 Rezensionen) auf Google Maps
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Häufige Fragen

Klarheit in wenigen Klicks – bevor Sie uns kontaktieren

Ja, grundsätzlich kann der Gläubiger einen Inkassodienstleister beauftragen, auch wenn sich nachher herausstellt, dass es sich um eine inhaltlich falsche Forderung oder um eine bestrittene Forderung handelt.

Wenn Sie davon ausgehen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollte man genau prüfen, ob die Forderung wirklich vollständig unberechtigt ist oder ob es sich teilweise um eine berechtigte Forderung handelt. Andernfalls drohen unnötige Kosten.

Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung lässt sich häufig abklären, ob es sich um falsche Forderungen handelt, die unberechtigt sind und bestritten werden sollten.

Wenn die Forderung vollständig berechtigt ist, sollten Sie die Forderung bezahlen. Gleiches gilt für Verzugskosten, Mahngebühren und Inkassogebühren. Soweit diese berechtigt sind, sollten Sie auch diese bezahlen.

Wenn Sie berechtigte Forderungen nicht bezahlen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Gläubiger diese weiterhin geltend macht und dadurch weitere Kosten entstehen.

Allerdings gibt es einige ganz oder teilweise unberechtigte Forderungen, die von Inkassodienstleistern geltend gemacht werden. Erfahren Sie in der kostenlosen Ersteinschätzung, ob Ihre Forderung ganz oder teilweise berechtigt ist und bezahlt werden sollte oder ob es sich um eine unberechtigte Forderung handelt und das Inkasso abgewehrt werden sollte.

Grundsätzlich sollten Sie keine unberechtigten Forderungen bezahlen.

Wenn der Inkassodienstleister eine unbekannte Forderung oder eine bezahlte Forderung geltend macht, sollten Sie zunächst nicht bezahlen und abklären, ob die Forderung tatsächlich berechtigt oder unberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn Sie die Inkassogebühren oder Verzugskosten für überhöht halten.

Häufig ist es ratsam zu prüfen, ob die Forderungen ganz oder teilweise unberechtigt sind. Sind Sie unsicher? Dann helfe ich Ihnen sehr gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass die Forderung unberechtigt ist. Eine vollständige Darstellung ist kaum möglich. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass einige Fehler häufiger vorkommen.

Häufige Fallgruppen falscher oder unberechtigter Forderungen sind:
  • Kein Vertrag? z.B. Vertrag widerrufen; untergeschobener Vertrag; Identitätsdiebstahl etc.
  • Rechnung schon bezahlt? z.B. doppelte Geltendmachung; fehlerhafte Abrechnung etc.
  • Forderung über 3 Jahre alt? Die Forderung könnte verjährt sein.
Erfahren Sie jetzt in der kostenlose Ersteinschätzung, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung unberechtigt ist und ob das Inkasso abgewehrt werden kann.

Inkassogebühren und Verzugsschaden:

Ob Sie Inkassokosten oder weiteren Verzugsschaden bezahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie bereits in Zahlungsverzug sind.

Zahlungsverzug tritt häufig ein durch:
  • Zahlungstermin folgt aus dem Kalender z.B. Fälligkeit am 25. Februar 2026.
  • Sie haben bei einer berechtigten Forderung die Zahlung verweigert.
  • 30 Tage nach Rechnung und Hinweis auf Verzugseintritt.
Unsicher, ob Sie im Verzug sind? Erfahren Sie jetzt in der kostenlosen Ersteinschätzung, ob Sie im Zahlungsverzug sind und ob die Höhe der Inkassogebühren berechtigt ist.

Meine Gebühren:

Volle Kostentransparenz durch Pauschalpreise:

  • kostenlose Ersteinschätzung.
  • außergerichtliche Forderungsabwehr ab 139,00 €.
  • gerichtliche Forderungsabwehr ab 193,00 €.
Kein Mehrwertsteuerausweis gemäß § 19 UStG.

Für Details und Leistungsumfang je Paket schauen Sie sich bitte unsere Paketbeschreibungen weiter unten an.
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Antwort innerhalb von 24 Stunden

Professionelle Unterstützung gegen unberechtigte Forderungen!

Rechtsanwalt Neu-Isenburg

Julian Jung

Rechtsanwalt in Neu-Isenburg

  • 5 Jahre Berufserfahrung.
  • 3 Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien.
  • Durchsetzungsstark – auch in komplexen Fällen.
Kostenlos prüfen lassen!

Kommunikation ausschließlich über die Kanzlei

Viele Inkassodienstleister versuchen Druck aufzubauen, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen.

Typische Druckmittel:

  • Ankündigung eines Hausbesuchs.
  • Androhung von Zwangsvollstreckung / Schufa.
  • Wiederholte Telefonanrufe.

Meine Vertretung verschafft Ruhe:

Nach Beauftragung erfolgt die gesamte Kommunikation ausschließlich über meine Kanzlei.
Unzulässige Kontaktaufnahmen werden sofort untersagt.
Unberechtigte Forderungen und unzulässiges Inkasso werden abgewehrt.

Lassen Sie prüfen, ob Ihre Forderung berechtigt ist!

Nicht jede Forderung ist berechtigt.
Inkassodienstleister prüfen Forderungen häufig nicht ausreichend auf ihren rechtlichen Bestand und ihre Durchsetzbarkeit.

Häufige Angriffspunkte:

  • Kein wirksamer Vertrag.
  • Verjährte Forderung.
  • Rechnung bereits bezahlt.
  • Überhöhte Inkassogebühren.

Ich prüfe für Sie, ob die Forderung unberechtigt ist.

Sie erhalten eine klare Einschätzung und werden vor unberechtigten Forderungen geschützt.

Konsequente Zurückweisung unberechtigter Forderungen

Unberechtigte Forderungen werden klar abgewehrt.

Abwehr in 3 Schritten:

  • Prüfung, ob die Forderung unberechtigt ist.
  • Untersagung unzulässiger Kontaktaufnahme.
  • Zurückweisung unberechtigter Forderungen.

Ich wehre unberechtigte Forderungen konsequent ab – bei voller Kostentransparenz:

Unberechtigte Forderungen werden rechtlich fundiert zurückgewiesen und die Kommunikation vollständig übernommen.
Ich übernehme die komplette Kommunikation – Sie erhalten keine Inkasso-Anrufe mehr.
Sie behalten die volle Kostenkontrolle. Vor jedem Schritt werden Sie über meine Gebühren und mögliche Risiken aufgeklärt.

Für Forderungen bis 1.000 € – Transparente Pauschalhonorare

Klar strukturiert und transparent

✔ Fester Preis vorab ✔ Volle Kostentransparenz ✔ Keine Überraschungen

Für höhere Forderungen erhalten Sie vorab eine transparente Kosteneinschätzung.
Paket 1
Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten
  • Schneller Erstkontakt.
  • Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24h.
  • Prüfung von Verteidigungsstrategien & Erfolgsaussichten.

0,00 €

Kein Mehrwertsteuerausweis gemäß § 19 UStG.
Die Leistungen in diesem Paket umfassen ausschließlich Tätigkeiten im dargestellten Umfang;
weitergehende Tätigkeiten nach gesonderter Vereinbarung.

Empfohlen
Paket 2
Außergerichtliche Forderungsabwehr

Spürbare Verringerung des Drucks.

  • Transparentes Pauschalhonorar.
  • Vollständige Zurückweisung unberechtigter Forderungen.
  • Kommunikation läuft nur noch über die Kanzlei.

139,00 €

Kein Mehrwertsteuerausweis gemäß § 19 UStG.
Pauschalhonorar umfasst ausschließlich die außergerichtliche Vertretung im dargestellten Umfang; weitergehende Tätigkeiten nach gesonderter Vereinbarung

Paket 3
Gerichtliche Forderungsabwehr
(1. Instanz)
  • Transparentes Pauschalhonorar.
  • Persönliche Vertretung vor Gericht.
  • Keine Terminsvertreter – direkte Betreuung durch mich.

193,00 €

Kein Mehrwertsteuerausweis gemäß § 19 UStG.
Pauschalhonorar umfasst ausschließlich die gerichtliche Vertretung im dargestellten Umfang; weitergehende Tätigkeiten nach gesonderter Vereinbarung

Mandantenbewertungen

Vertrauen durch echte Bewertungen

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