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Anwalt für Autokauf Julian Jung

Warum Sie mir bei Streitigkeiten mit dem Kfz-Händler vertrauen können:

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Rhein-Main
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Gibt es einen Mangel am Fahrzeug?

Schnell-Check-Ergebnis

Hinweis: Dieser Schnell-Check ersetzt keine rechtliche Beratung und Prüfung des Einzelfalls.

Eine belastbare Einschätzung kann nur eine anwaltliche Beratung bieten.

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So regelt Ihr Anwalt für Autokauf den Fall in 4 Schritten:

Schritt 1
Kostenlose Ersteinschätzung

Wir besprechen, welche Schritte erfolgsversprechend sind.
Auf Wunsch kostenfreie Deckungsanfrage bei der Rechtschutz!

Schritt 2
Vertragsprüfung

Sie übermitteln mir den Kaufvertrag.
Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten

Schritt 3
Aufforderung an Verkäufer

Händler wird zur Nachbesserung oder Rückzahlung aufgefordert.

Schritt 4
Anspruch durchsetzen

Bei Weigerung des Händlers setze ich Ihre Ansprüche (notfalls gerichtlich) konsequent für Sie durch.

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🔒 anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Grundsätzlich haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl, verweigert der Händler die Reparatur oder lässt er eine angemessene Frist verstreichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.

Ein generelles, grundloses Rückgaberecht (Widerrufsrecht) gibt es bei Autokäufen beim Händler vor Ort in der Regel nicht. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist meist nur möglich, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist und der Händler diesen nach ordnungsgemäßer Aufforderung nicht beseitigt hat. Ausnahmsweise kann ein Widerrufsrecht bestehen, beispielsweise wenn ein reines Fernabsatzgeschäft vorliegt (z.B. Onlinekauf) oder wenn der Verkäufer den Kauf finanziert oder eine Finanzierung vermittelt.

Private Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) im Kaufvertrag wirksam ausschließen (z.B. durch die Klausel "Gekauft wie gesehen"). Dieser Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn der private Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Eigenschaft (z.B. "unfallfrei") ausdrücklich zugesichert hat.

Bei Neuwagen gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Bei Gebrauchtwagen vom Händler kann diese vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Wichtig für private Käufer die vom Händler kaufen: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand (Beweislastumkehr zugunsten des Käufers).

Wenn sich der Händler bereits mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet (z.B. weil er eine von Ihnen gesetzte Frist zur Reparatur fruchtlos verstreichen ließ) oder wenn er Sie beim Kauf arglistig getäuscht hat, muss er in der Regel die Anwaltskosten als Schadensersatz übernehmen. Alternativ kann es (je nach Vertrag) sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt. Eine Deckungsanfrage kann von mir grundsätzlich kostenlos übernommen werden.