Unfall im Rhein-Main Gebiet?
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Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung grundsätzlich Ihren Anwalt für Autounfälle!

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Anwalt für Autounfälle Julian Jung

Warum Sie Ihrem Anwalt für Autounfälle vertrauen können:

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Rhein-Main
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Autounfall? Chancen auf Übernahme der Anwaltskosten?

In 5 Antworten zum Schnell-Check-Ergebnis!

War der Unfallgegner schuld am Unfall?

Schnell-Check-Ergebnis

Hinweis: Dieser Schnell-Check ersetzt keine rechtliche Beratung und Prüfung des Einzelfalls.

Eine belastbare Einschätzung kann nur eine anwaltliche Beratung bieten.

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So regelt Ihr Anwalt den Autounfall in 4 Schritten:

Schritt 1
Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlose Erstseinschätzung erhalten und erfahren, ob Nachweise für ein Verschulden des Unfallgegners ausreichen.

Schritt 2
Papierkram abgeben

Wenn das Verschulden des Gegners nachweisbar ist, muss die Versicherung Anwalts- und Gutachterkosten übernehmen.

Schritt 3
Anspruch geltend machen

Ich mache Ihren Anspruch bei der Versicherung geltend. Unberechtigte Einwände und Kürzungen wehre ich ab.

Schritt 4
Auszahlung erhalten

Ich sorge bei der Versicherung für eine zügige Bearbeitung. So erhalten Sie schnellstmöglich Ihre Auszahlung für den Autounfall.

Den Anwalt zahlt regelmäßig die Versicherung bei einem unverschuldeten Autounfall!

✔ Kostenlose Haftungsprüfung vorab    ✔ Jetzt erreichbar    ✔ Persönliche Betreuung

Julian Jung

Ihr Anwalt für Autounfälle

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Auf Augenhöhe mit der Versicherung.
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Autounfall im Rhein-Main Gebiet?
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

  • Bei Fremdverschulden grundsätzlich kostenlos.
  • Erfahren Sie, was die Versicherung zahlen muss!
  • Lokaler und persönlicher Ansprechpartner.

🔒 anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Bei einem unverschuldeten Autounfall gehört die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen. Das bedeutet: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Anwaltskosten vollständig übernehmen. Für Sie als Geschädigten ist meine Beauftragung in diesem Fall kostenfrei.

Nein. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen, freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen (sofern es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden unter ca. 750 bis 1.000 Euro handelt). Die Kosten für dieses Gutachten muss ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter aufzwingen.

Ja, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist oder sich in der Reparatur befindet, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse. Alternativ können Sie sich für eine finanzielle Entschädigung entscheiden – die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Im Rahmen der Mandatierung klären wir, welche Option für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist.

Bei einer fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden von der Versicherung ausbezahlen. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags. Ein Reparaturnachweis oder eine Reparaturrechnung müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Versicherungen versuchen bei dieser Abrechnungsart besonders häufig, berechtigte Positionen (wie Stundenverrechnungssätze oder UPE-Aufschläge) zu kürzen. Hier sorge ich dafür, dass Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend gemacht werden.

Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungsaufwand wird aus dem Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) abzüglich des Restwerts (Wert nach dem Unfall) ermittelt. Grundsätzlich erstattet die Versicherung bei einem Totalschaden nicht die Reparaturkosten sondern nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Es gibt aber Ausnahmen, die auch bei einem Totalschaden die Geltendmachung der Reparaturkosten erlauben. Rufen Sie jetzt an und erfahren Sie, ob in Ihrem Fall Reparaturkosten geltend gemacht werden können. Häufig lässt sich diese Frage in einem kostenlosen Erstgespräch beantworten.