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Europäischer Unfallbericht

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
Zuletzt aktualisiert: 13.06.2026

iStock.com/Anja Stefanovic; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Der Europäische Unfallbericht ist ein europaweit standardisiertes Formular zur schnellen und rechtssicheren Dokumentation von Verkehrsunfällen. Richtig ausgefüllt, kann er entscheidend dazu beitragen, Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden und die Schadensregulierung zu beschleunigen. Gerade in der stressigen Situation direkt nach einem Unfall bietet das Formular eine klare Struktur, um alle relevanten Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den Fahrzeugen vollständig festzuhalten.

Viele Fehler entstehen jedoch bereits beim Ausfüllen vor Ort – mit teils erheblichen Auswirkungen auf die spätere Haftungs – und Verschuldensfrage. Wer hier ungenau arbeitet oder unbedacht Kreuze setzt, riskiert Nachteile bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Damit es gar nicht erst dazu kommt, ist es wichtig zu wissen, worauf beim Europäischen Unfallbericht im Detail zu achten ist und welche typischen Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Sie haben einen ausgefüllten Europäischen Unfallbericht vorliegen und fragen sich, wie der Ablauf mit der Versicherung ist, dann lesen Sie meinen umfassenden Guide: Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Europäischer Unfallbericht
  2. Europäischer Unfallbericht – Mehrdeutige Ziffern
  3. Europäischer Unfallbericht – Abgrenzungsfragen
  4. Europäischer Unfallbericht – Kontrollziffer
  5. Europäischer Unfallbericht – Einordnung

1. Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht wurde von der europäischen Versicherungswirtschaft entworfen und ist in mehreren Sprachen verfügbar. So kann auch bei bestehenden Sprachbarrieren der Unfallhergang dokumentiert werden.

Beim Ausfüllen sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden:

Formularfeld Hinweise zum Ausfüllen des Unfallberichts
Beteiligte Unfallbeteiligte vollständig eintragen (Fahrzeug A und Fahrzeug B).
Unfallhergang Unfallumstände in der Mitte zutreffend ankreuzen (genau lesen und Unzutreffendes streichen).
Kontrollziffer Anzahl der angekreuzten Felder eintragen, um nachträgliche Manipulation zu erschweren.
Skizze Unfallskizze fertigen.
Unterschriften Unterzeichnung durch beide Unfallbeteiligte vornehmen lassen.
Vermeiden Kein Schuldanerkenntnis unterzeichnen.

Der Unfallbericht sollte vollständig ausgefüllt werden, um spätere Probleme bei der Regulierung zu vermeiden. Anhand des Kennzeichens kann man in der Regel die Versicherung des Unfallgegners herausfinden. Daher sollte beim Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts unbedingt das Kennzeichen des Gegners aufgenommen werden.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie mit dem Kennzeichen die Versicherung des Unfallgegners herausfinden, lesen Sie meinen Beitrag: Versicherung vom Unfallgegner herausfinden - Zentralruf und Grüne Karte erklärt.

Weiterhin ist wichtig, beim Ausfüllen des Unfallberichtes sorgfältig vorzugehen. Das Ankreuzen der Unfallumstände ist besonders wichtig, da darin häufig Verhaltensweisen beschrieben werden, die in der Rechtsprechung einen Anscheinsbeweis für ein Verschulden begründen können.

Ein vollständig ausgefüllter Europäischer Unfallbericht ist eine gute Basis für eine Dokumentation des Unfalls. Erfahren Sie, welche Fotos darüberhinaus am Unfallort gefertigt werden sollten, in meinem Beitrag: Unfall – Wie verhalten? Wichtige Sofortmaßnahmen und § 34 StVO erklärt.

2. Europäischer Unfallbericht – Mehrdeutige Ziffern

Beim Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts sollten Unklarheiten zum Unfallhergang möglichst vermieden werden.

Problematisch ist dabei beispielsweise, dass in der deutschen Version des Europäischen Unfallberichts die folgenden Ziffern, mehrer unterschiedliche Abläufe zusammenfassen und daher mehrdeutig sind:

Nr. im Formular Unfallumstand (Europäischer Unfallbericht)
Nr. 2 verließ einen Parkplatz / öffnete eine Wagentür
Nr. 4 Verließ einen Parkplatz, ein privates Grundstück, einen Weg

Hier sollte darauf geachtet werden, dass der unzutreffende Teil gestrichen wird. Es kann für den Unfallhergang einen erheblichen Unterschied machen, ob ausgeparkt wurde oder eine Tür geöffnet wurde.

3. Europäischer Unfallbericht – Abgrenzungsfragen

In der Praxis ist oft gar nicht so klar, welches Kästchen den Unfallhergang am besten beschreibt.

Ein gutes Beispiel ist der klassische Parkrempler: Fahrzeug A beschädigt beim Ein- oder Ausparken ein ordnungsgemäß geparktes Auto (Fahrzeug B). Für den Fahrer von Fahrzeug A wirkt es in dieser Situation oft logisch und intuitiv das Kreuz bei Nr. 1 „Parkte / hielt“ zu setzen.

Aus dem Gesamtkontext des Europäischen Unfallberichtes ist aber zu erkennen, dass für den Einparkenden nicht die Nr. 1 sondern die Nr. 3 „parkte ein“ und für den Ausparkenden Nr. 2 „Verließ einen Parkplatz / öffnete eine Wagentür“ oder Nr. 4 „Verließ einen Parkplatz, ein privates Grundstück, einen Weg" korrekt wäre.

Die Nr. 1 "parkte / hielt" ist hingegen für das ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug gedacht.

Da beim Ein- oder Ausparken der Anscheinsbeweis gegen den Ein- bzw. Ausparkenden spricht, ist es für die Verschuldensfrage von erheblicher Bedeutung, dass das Kreuz korrekt gesetzt wird.

Insbesondere folgende Fallkonstellation kann in der Praxis problematisch werden:

  • Sie haben Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt.
  • Unfallgegner beschädigt Ihr Fahrzeug beim Einparken.
  • Unfallgegner kreuzt Nr. 1 „parkte / hielt“ an.
  • Sie kreuzen auch Nr. 1 „parkte / hielt“ an.

Dieser Ausfüllfehler kann in der Praxis häufig vorkommen, da die Formulierung „parkte“ auch als Einparkvorgang gelesen werden kann. Dies ist unzutreffend, fällt aber erst auf, wenn man die übrigen Ziffern liest und anhand der Systematik feststellt, dass der Einparkvorgang eine eigene Ziffer hat – nämlich die Ziffer 3 „parkte ein“.

Wenn aber beide Unfallbeteiligte die Nr. 1 „parkte / hielt“ angekreuzt haben, kann es vorkommen, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung behauptet, der Unfallhergang sei unklar, weil im Europäischen Unfallbericht beide Fahrer angegeben haben, dass ihr Fahrzeug geparkt war. Dies kann die Regulierung des Unfallschadens erheblich erschweren oder unmöglich machen.

4. Europäischer Unfallbericht – Kontrollziffer

An dieser Stelle ist auch hervorzuheben, dass es wichtig ist, in der Mitte die Anzahl der angekreuzten Kästchen zutreffend zu vermerken.

Wenn Sie die Anzahl der angekreuzten Kästchen notieren, würde es auffallen, wenn später ein zusätzliches Kreuz gesetzt würde.

Die Angabe der Kontrollziffer erschwert daher die nachträgliche Manipulation des Europäischen Unfallberichtes und erhöht dessen Beweiskraft.

Wird die Kontrollziffer nicht notiert, kann es in der Praxis vorkommen, dass Versicherungen behaupten, der Europäische Unfallbericht sei nicht vollständig ausgefüllt und eine Manipulation könne nicht ausgeschlossen werden.

5. Europäischer Unfallbericht – Einordnung

Der Europäische Unfallbericht dient in erster Linie der Dokumentation des Unfallgeschehens und der beteiligten Fahrzeuge. Er soll die spätere Schadensregulierung erleichtern und Missverständnisse über den Unfallhergang vermeiden.

Beim Ausfüllen des Europäischen Unfallberichtes sollte sorgfältig vorgegangen werden. Ungenauigkeiten, das Setzen falscher Kreuzchen oder das Vergessen der Kontrollziffer können dazu führen, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung ganz oder teilweise ablehnt.

Es empfiehlt sich daher, einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach mitzuführen und mit dessen Inhalt und Benutzung vertraut zu sein. Die deutsche Fassung kann kostenlos heruntergeladen werden unter:

Europäischer Unfallbericht.

Auch wenn kein Formular zur Hand ist, sollten die wesentlichen Angaben zum Unfallhergang, den Beteiligten und möglichen Zeugen möglichst schriftlich festgehalten werden.

Haben Sie den Unfall bereits vollständig dokumentiert und fragen sich, ob Sie den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung melden müssen? Erfahren Sie mehr, über die Notwendigkeit einer Schadensmeldung an die Versicherung und die Risiken, die mit einer verspäteten Schadensmeldung einhergehen, in meinem Beitrag: Unfall der Versicherung melden? – Schadenmeldungspflicht erklärt.

Häufige Fragen zum Europäischen Unfallbericht

Nein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Das Formular erleichtert jedoch die Dokumentation des Unfallgeschehens und kann spätere Streitigkeiten über den Unfallhergang vermeiden.

Grundsätzlich nein. Der Europäische Unfallbericht dient in erster Linie der Dokumentation des Unfallgeschehens. Durch die Unterzeichnung wird regelmäßig kein verbindliches Schuldanerkenntnis abgegeben. Die Angaben können jedoch später als Beweismittel herangezogen werden. Soweit handschriftliche Ergänzungen vorgenommen werden, sollte darauf geachtet werden, dass diese so formuliert sind, dass sie nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden können.

In diesem Fall sollten Sie die Daten des Unfallgegners notieren, Fotos von der Unfallstelle anfertigen und mögliche Zeugen festhalten und nach Möglichkeit die Polizei um eine Unfallaufnahme bitten. Der Unfall kann auch ohne Europäischen Unfallbericht dokumentiert und reguliert werden.

Nach der Unterzeichnung sollten keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Wenn Änderungen zwingend erforderlich sind, sollten diese Änderungen schriftlich festgehalten und von allen Unfallbeteiligten, mit einer gesonderten Unterschrift genehmigt werden.

Der Europäische Unfallbericht wird von vielen Versicherungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zudem kann die deutsche Fassung online heruntergeladen und ausgedruckt werden. Es empfiehlt sich, mehrere Exemplare dauerhaft im Fahrzeug mitzuführen.

Über den Autor

Dieser Artikel wurde verfasst von Rechtsanwalt Julian Jung. Er vertritt Geschädigte bundesweit bei Verkehrsunfällen und setzt Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Wertminderung durch.

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