📞 Sofort sprechen
06102 / 779 81 18

Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
Zuletzt aktualisiert: 12.06.2026

iStock.com/deepblue4you; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Nach einem Autounfall stellen sich viele Betroffene dieselben Fragen: Welche Versicherung ist zuständig? Muss ich den Schaden meiner eigenen Versicherung melden? Brauche ich ein Gutachten? Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen? Und wie lange dauert die Regulierung durch die Versicherung?

Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall folgt grundsätzlich einem festen Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann typische Fehler vermeiden und seine Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig geltend machen.

In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Regulierung eines Verkehrsunfalls abläuft – von der richtigen Unfallaufnahme über die Ermittlung der gegnerischen Versicherung bis hin zur Auszahlung des Schadensersatzes. Für weiterführende Informationen finden Sie zu jedem Thema ausführliche Fachbeiträge mit detaillierten Erläuterungen.

Kurz gesagt: Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den gesamten Ablauf mit der Versicherung nach einem Autounfall und verweist auf die wichtigsten Themen der Unfallregulierung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?
  2. Europäischer Unfallbericht
  3. Versicherung vom Unfallgegner herausfinden
  4. Unfall der eigenen Versicherung melden
  5. Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung Unterschied?
  6. Gutachten oder Kostenvoranschlag? Bagatellschaden erklärt
  7. Unverschuldeter Unfall – Wann lohnt sich ein Anwalt?
  8. Fiktive Abrechnung – Abrechnung auf Gutachtenbasis erklärt
  9. Totalschaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130-%-Regel erklärt
  10. Wie lange dauert die Regulierung durch die Versicherung?
  11. Fazit

1. Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Anschließend sind die gesetzlichen Pflichten eines Unfallbeteiligten gemäß § 34 StVO zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere, die Feststellung der Personalien, Fahrzeugdaten und Versicherungsinformationen zu ermöglichen.

Ebenso wichtig ist die Beweissicherung. Fertigen Sie Fotos von den Fahrzeugen, den Schäden und der Unfallstelle an und notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollte die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen werden.

Vermeiden Sie es, am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Die Haftungsfrage lässt sich häufig erst nach einer vollständigen Prüfung des Unfallhergangs zuverlässig beurteilen.

Entfernen Sie sich außerdem nicht unerlaubt vom Unfallort. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Einen umfassenden Überblick über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall und typische Fehlerquellen erhalten Sie in meinem Beitrag: Unfall - Wie verhalten?

2. Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular zur Dokumentation von Verkehrsunfällen. Da er in zahlreichen Sprachen verfügbar ist, erleichtert er insbesondere bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern die Verständigung und Beweissicherung.

Erfolgt keine polizeiliche Unfallaufnahme, empfiehlt es sich, den Unfall mithilfe eines Europäischen Unfallberichts festzuhalten. Das Formular enthält alle wesentlichen Angaben zum Unfallhergang und kann später bei der Schadensregulierung als wichtige Grundlage dienen.

Achten Sie darauf, dass sämtliche Angaben vollständig und korrekt eingetragen werden. Unklare oder fehlerhafte Eintragungen können später zu Problemen bei der Regulierung führen.

Wie Sie den Europäischen Unfallbericht richtig ausfüllen und welche Fehler Sie vermeiden sollten, erfahren Sie in meinem Beitrag: Europäischer Unfallbericht.

3. Versicherung vom Unfallgegner herausfinden

Für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche benötigen Sie die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Idealerweise lassen Sie sich die Versicherungsdaten bereits direkt am Unfallort mitteilen.

Die erhaltenen Angaben sollten anschließend überprüft werden. Bei Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen kann die zuständige Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Bei vielen Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung hilft das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. bei der Feststellung des ausländischen Versicherers und der Regulierung.

Wie Sie die Versicherung des Unfallgegners zuverlässig ermitteln und welche Möglichkeiten bestehen, wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist, erfahren Sie in meinem Beitrag: Versicherung vom Unfallgegner herausfinden - Zentralruf und Grüne Karte erklärt.

4. Unfall der (eigenen) Versicherung melden

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrer eigenen Versicherung melden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfall vollständig vom Unfallgegner verursacht wurde und die Regulierung über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen soll.

Der Grund: Häufig lässt sich unmittelbar nach dem Unfall noch nicht sicher beurteilen, ob die gegnerische Versicherung den Schaden vollständig regulieren wird. Muss später doch die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden, kann eine verspätete Schadenmeldung zu Problemen führen.

Bei einer verspäteten Schadenmeldung drohen Leistungskürzungen oder im Einzelfall sogar die Ablehnung der Leistung.

Welche Risiken bei einer verspäteten Schadenmeldung bestehen und welche Fristen Sie beachten sollten, erfahren Sie in meinem Beitrag: Unfall der Versicherung melden? – Schadenmeldungspflicht erklärt.

5. Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung - Unterschied?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Sie ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen zufügen. Eigene Fahrzeugschäden sind hiervon nicht umfasst.

Die Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, beispielsweise durch Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle.

Die Vollkaskoversicherung enthält die Leistungen der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug nach selbst verschuldeten Unfällen oder bei Vandalismus.

Wurde der Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, erfolgt die Schadensregulierung in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

6. Gutachten oder Kostenvoranschlag? Bagatellschaden erklärt

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Etwas anderes gilt bei sogenannten Bagatellschäden. Liegt lediglich ein geringfügiger und äußerlich erkennbarer Schaden vor, kann ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturkalkulation ausreichend sein. In diesen Fällen muss die Versicherung die Kosten eines Gutachtens unter Umständen nicht übernehmen.

Ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag genügt, erfahren Sie in meinem Beitrag: Gutachten oder Kostenvoranschlag? Bagatellschaden erklärt.

7. Unverschuldeter Unfall – Wann lohnt sich ein Anwalt?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts häufig sinnvoll. Versicherungen verfügen über spezialisierte Schadenabteilungen, deren Aufgabe es ist, die geltend gemachten Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt sorgt dafür, dass sämtliche Schadenspositionen berücksichtigt werden und berechtigte Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.

Besonders wichtig: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Sie sind daher regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

Auch bei einer Mithaftung oder bei Streit über die Schadenhöhe können Anwaltskosten erstattungsfähig sein. Die Erstattung erfolgt dann auf Basis des sogenannten Erledigungswertes, d.h. die Anwaltskosten werden auf Basis des von der Versicherung gezahlten Schadenbetrages ermittelt und von der Versicherung erstattet.

8. Fiktive Abrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis erklärt

Viele Unfallgeschädigte fragen sich, ob sie ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen müssen oder ob sie sich den Schaden auszahlen lassen können.

Grundsätzlich haben Geschädigte aufgrund ihrer gesetzlich garantierten Dispositionsfreiheit (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) das Recht, über die Verwendung des Schadensersatzes selbst zu entscheiden. Deshalb ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich (Vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2026 - VI ZR 405/24).

Im Reparaturfall ersetzt die gegnerische Versicherung die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt oder nachgewiesen werden muss.

Wie die fiktive Abrechnung funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie in meinem Beitrag: Fiktive Abrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis erklärt.

9. Totalschaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130%-Regel erklärt

Nicht jeder Fahrzeugschaden wird auf Reparaturkostenbasis reguliert. Übersteigen die Reparaturkosten die Kosten einer Ersatzbeschaffung, kann die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen.

In diesem Fall erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeugs.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Geschädigte jedoch auch bei einem Totalschaden die Reparaturkosten ersetzt verlangen. Besonders wichtig ist hierbei die sogenannte 130-%-Regel.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie trotz vorliegens eines Totalschaden die Reparaturkosten erstattet bekommen und worauf Sie beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs achten sollten, erfahren Sie in meinem Beitrag: Totalschaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130%-Regel erklärt.

10. Wie lange dauert die Regulierung durch die Versicherung?

Nach einem Verkehrsunfall möchten Geschädigte verständlicherweise wissen, wann die Versicherung den Schaden reguliert. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle erkennt die Rechtsprechung regelmäßig eine Prüfungs- und Regulierungsfrist von etwa vier bis sechs Wochen an (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007 - 1 W 23/07; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31.10.2024 - 30 W 7/24).

Weiterhin ist die gesetzlich normierte Höchstgrenze von 3 Monaten zu beachten (§ 3a PflVG).

Innerhalb dieses Zeitraums muss die Versicherung den Sachverhalt prüfen und über die Regulierung entscheiden. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Vorlage der erforderlichen Unterlagen, insbesondere des Gutachtens und der Haftungsnachweise.

Wichtig: Die Regulierungsfrist verlängert sich nicht automatisch dadurch, dass der Versicherung die polizeiliche Ermittlungsakte noch nicht vorliegt. Die Versicherung ist grundsätzlich verpflichtet, die ihr zumutbaren Ermittlungen selbst vorzunehmen (Vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 W 46/13; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.02.2007 - 4 U 470/06).

11. Fazit

Nach einem Autounfall hängt eine erfolgreiche Schadenregulierung häufig davon ab, dass die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. Bereits am Unfallort werden oft die Weichen für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche gestellt. Fehler bei der Beweissicherung, der Schadenmeldung oder der Kommunikation mit der Versicherung können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche gekürzt oder verzögert reguliert werden.

Wer den Ablauf kennt, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beschafft und seine Rechte als Unfallgeschädigter wahrnimmt, kann die Regulierung in vielen Fällen deutlich beschleunigen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Die einzelnen Themen der Unfallregulierung sind jedoch komplex und werfen in der Praxis regelmäßig Fragen auf. Nutzen Sie daher die weiterführenden Beiträge auf dieser Seite, um sich gezielt über einzelne Aspekte wie Gutachten, Totalschaden oder fiktive Abrechnung zu informieren.

Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Gerne prüfe ich Ihren Fall und unterstütze Sie bei der vollständigen Geltendmachung Ihres Schadens gegenüber der Versicherung.

Wichtig zu wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Unfallregulierung benötigen oder die Versicherung Ihren Schaden kürzt, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ich prüfe Ihren Fall und mache Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend.

Über den Autor

Dieser Artikel wurde verfasst von Rechtsanwalt Julian Jung. Er vertritt Geschädigte bundesweit bei Verkehrsunfällen und setzt Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Wertminderung durch.

Mehr über Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg erfahren
← Zurück zu den Artikeln