Verkehrsrecht

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Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
12.06.2026

iStock.com/deepblue4you; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Nach einem Autounfall stellen sich viele Betroffene dieselben Fragen: Welche Versicherung ist zuständig? Muss ich den Schaden meiner eigenen Versicherung melden? Brauche ich ein Gutachten? Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen? Und wie lange dauert die Regulierung durch die Versicherung?

Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall folgt grundsätzlich einem festen Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann typische Fehler vermeiden und seine Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig geltend machen.

In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Regulierung eines Verkehrsunfalls abläuft – von der richtigen Unfallaufnahme über die Ermittlung der gegnerischen Versicherung bis hin zur Auszahlung des Schadensersatzes. Für weiterführende Informationen finden Sie zu jedem Thema ausführliche Fachbeiträge mit detaillierten Erläuterungen.

Kurz gesagt: Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den gesamten Ablauf mit der Versicherung nach einem Autounfall und verweist auf die wichtigsten Themen der Unfallregulierung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?
  2. Europäischer Unfallbericht
  3. Versicherung vom Unfallgegner herausfinden
  4. Unfall der eigenen Versicherung melden
  5. Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung Unterschied?
  6. Gutachten oder Kostenvoranschlag? Bagatellschaden erklärt
  7. Unverschuldeter Unfall – Wann lohnt sich ein Anwalt?
  8. Fiktive Abrechnung – Abrechnung auf Gutachtenbasis erklärt
  9. Totalschaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130-%-Regel erklärt
  10. Wie lange dauert die Regulierung durch die Versicherung?
  11. Fazit
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Totalschaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130%-Regel erklärt

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
12.06.2026

iStock.com/manx_in_the_world; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Sie haben einen Unfall gehabt und die Versicherung rechnet auf Totalschadenbasis ab – was bedeutet das für Sie?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Wiederbeschaffungsaufwand niedriger ist als die Reparaturkosten. In diesen Fällen muss die Versicherung grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungsaufwand erstatten.

Wenn die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnet, dann ist das vereinfacht gesagt der Hinweis von der Versicherung: „Es ist günstiger ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen, als das beschädigte Fahrzeug zu reparieren“. Daher wird grundsätzlich nur der Betrag erstattet, der für eine Ersatzbeschaffung benötigt wird.

Sie wissen noch nicht, ob ein Totalschaden vorliegt und möchten zunächst einen Überblick über die gesamte Unfallregulierung erhalten? Dann lesen Sie meinen Leitfaden Autounfall - Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Totalschaden – Ist mein Fahrzeug ein Totalschaden?
  2. Totalschaden – Was zahlt die Versicherung?
  3. Reparaturkosten trotz Totalschaden? 130%-Grenze erklärt
  4. Totalschaden – Darf ich mein Auto verkaufen?
  5. Fazit
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Fiktive Abrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis erklärt

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
12.06.2026

iStock.com/Scharfsinn86; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Viele Geschädigte möchten ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht reparieren lassen, sondern sich den Schaden auszahlen lassen. Juristisch spricht man hierbei von einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis.

Die fiktive Abrechnung ist grundsätzlich zulässig. Im Reparaturfall können Sie die Netto-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis verlangen, ohne eine Reparaturrechnung oder einen anderen Reparaturnachweis erbringen zu müssen. Bei einem Totalschaden kann grundsätzlich der Wiederbeschaffungsaufwand verlangt werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis erfolgt und mit welchen Einwendungen der Versicherung zu rechnen ist.

Sie wissen noch nicht, wie Sie mit der Versicherung abrechnen möchten und benötigen zunächst einen Überblick über den Ablauf mit der Versicherung? Dann lesen Sie meinen Leitfaden Autounfall - Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann lohnt sich eine fiktive Abrechnung?
  2. Fiktive Abrechnung – Dispositionsfreiheit
  3. Fiktive Abrechnung – Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsaufwand
  4. Fiktive Abrechnung des Reparaturfalls
  5. Fiktive Abrechnung – Kürzungen der Reparaturkosten
  6. Fiktive Abrechnung – Totalschaden
  7. Fazit
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Gutachten oder Kostenvoranschlag? Bagatellschaden erklärt

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
12.06.2026

iStock.com/AndreyPopov; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich vielen Geschädigten die Frage, ob sie ein Gutachten oder lediglich einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben sollten. Die Antwort ist wichtig, weil die gegnerische Versicherung die Kosten eines Sachverständigengutachtens bei einem Bagatellschaden unter Umständen nicht erstatten muss.

Kurz gesagt: Liegt kein erkennbarer Bagatellschaden vor, dürfen Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Bei kleineren Schäden kann jedoch das Risiko bestehen, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht übernimmt.

In der Regel sind die Kosten für ein Gutachten von der Versicherung zu erstatten, wenn:

Nr. Voraussetzung
1 Den Unfallgegner trifft das Verschulden.
2 Es besteht Versicherungsschutz. (Hier erfahren Sie, wie Sie die Versicherung vom Unfallgegner herausfinden).
3 Es handelt sich nicht um einen für einen Laien erkennbar geringen Schaden (Bagatellschaden).
4 Die Kosten für das Gutachten sind nicht erkennbar überhöht.

Wenn Sie sich noch nicht entschlossen haben, ob ein Gutachten erstellt werden soll und Sie zunächst einen Überblick über den Ablauf der Regulierung erhalten möchten, lesen Sie meinen Beitrag: Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Bagatellschaden
  2. Bagatellschaden – Wo liegt die Bagatellgrenze
  3. Gutachten oder Kostenvoranschlag
  4. Fazit
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Unfall der Versicherung melden? – Schadenmeldungspflicht erklärt

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
12.06.2026

iStock.com/Xsandra; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie den Schaden Ihren eignene Versicherungen unverzüglich melden.

Wer die Schadenmeldung unterlässt, verletzt unter Umständen vertragliche Obliegenheiten und riskiert Nachteile beim Versicherungsschutz. In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wie der Ablauf bei der Schadenmeldung ist.
  • Welche Nachteile bei einer verspäteten Schadenmeldung drohen.
  • Wie sich der Unfall auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt.

Sollten Sie noch unsicher über den Gesamtablauf nach einem Verkehrsunfall sein, finden Sie in meinem Beitrag – Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung – einen umfassenden Überblick.

Inhaltsverzeichnis

  1. Muss der Unfallgegner den Schaden melden?
  2. Unfall der eigenen Versicherung melden?
  3. Obliegenheit zur Schadenmeldung
  4. Kausalitätsgegenbeweis
  5. Höchstgrenze bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
  6. Schadenfreiheitsklasse nach Unfall
  7. Fazit
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Versicherung vom Unfallgegner herausfinden (per Kennzeichen)

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
13.06.2026

iStock.com/Sandwish; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Versicherung herausfinden – Kurz erklärt:

Haben Sie Kennzeichen und Unfalldatum?

Kennzeichen Zuständige Stelle
Deutsches Kennzeichen: Zentralruf der Autoversicherer
Auslands-Kennzeichen: Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Unversichertes Fahrzeug: Unfallgegner oder Verkehrsopferhilfe

Die zuständige Stelle lässt sich häufig innerhalb weniger Minuten ermitteln.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wie Sie die Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.
  • Wie Sie bei ausländischen Fahrzeugen vorgehen.
  • Welche Optionen Sie haben, wenn kein Versicherungsschutz besteht.

Wenn Sie die zuständige Stelle schon kennen und sich einen Überblick über den Ablauf der Regulierung durch die Versicherung verschaffen wollen, lesen Sie meinen umfassenden Leitfaden: Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Versicherung über das Kennzeichen herausfinden – Zentralruf erklärt
  2. Versicherung herausfinden bei Unfall mit ausländischem Fahrzeug
  3. Unfallgegner hat keine Versicherung
  4. Fazit
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Europäischer Unfallbericht

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
13.06.2026

iStock.com/Anja Stefanovic; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Der Europäische Unfallbericht ist ein europaweit standardisiertes Formular zur schnellen und rechtssicheren Dokumentation von Verkehrsunfällen. Richtig ausgefüllt, kann er entscheidend dazu beitragen, Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden und die Schadensregulierung zu beschleunigen. Gerade in der stressigen Situation direkt nach einem Unfall bietet das Formular eine klare Struktur, um alle relevanten Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den Fahrzeugen vollständig festzuhalten.

Viele Fehler entstehen jedoch bereits beim Ausfüllen vor Ort – mit teils erheblichen Auswirkungen auf die spätere Haftungs – und Verschuldensfrage. Wer hier ungenau arbeitet oder unbedacht Kreuze setzt, riskiert Nachteile bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Damit es gar nicht erst dazu kommt, ist es wichtig zu wissen, worauf beim Europäischen Unfallbericht im Detail zu achten ist und welche typischen Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Sie haben einen ausgefüllten Europäischen Unfallbericht vorliegen und fragen sich, wie der Ablauf mit der Versicherung ist, dann lesen Sie meinen umfassenden Guide: Autounfall – Der Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Europäischer Unfallbericht
  2. Europäischer Unfallbericht – Mehrdeutige Ziffern
  3. Europäischer Unfallbericht – Abgrenzungsfragen
  4. Europäischer Unfallbericht – Kontrollziffer
  5. Europäischer Unfallbericht – Einordnung
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§ 34 StVO: Die 7 wichtigsten Pflichten nach dem Unfall [+Tipps]

Julian Jung | Rechtsanwalt in Neu-Isenburg
13.06.2026

iStock.com/Daisy-Daisy; Agenturfoto. Mit Model gestellt.

Nach einem Verkehrsunfall werden häufig bereits in den ersten Minuten entscheidende Fehler gemacht. Wer die Unfallstelle verlässt, keine Beweise sichert oder wichtige Daten nicht dokumentiert, riskiert später Probleme bei der Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche oder im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Verfolgung.

Checkliste: Sofortmaßnahmen

Diese kompakte Übersicht hilft Ihnen, in einer Stresssituation am Unfallort schnell und richtig zu handeln.

Phase Maßnahme & Beschreibung
I. Sichern & Helfen
- Absichern: Warnblinker + Warnweste + Warndreieck verwenden.
- Erste Hilfe: Verletzte versorgen (gesetzliche Pflicht).
- Fahrzeuge: Bei Bagatellschaden beiseite fahren, sonst nur absichern.
II. Notruf & Polizei
- Polizei: Bei unverschuldetem Unfall sinnvoll.
- Rettung: Bei schweren Verletzungen.
III. Beweise sichern
- Fotos: Insbesondere Endstellung der Fahrzeuge und Kennzeichen.
- Schuldfrage: Kein Schuldanerkenntnis abgeben.
- Unfallbericht: Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
IV. Daten austauschen
- Unfallgegner: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung notieren.
- Zeugen: Namen, Anschrift und Telefonnummern notieren.
- Wartepflicht: Unfallort erst verlassen, wenn Personalien ausgetauscht sind (gesetzliche Pflicht).

Tipp: Drucken Sie diese Checkliste aus und legen Sie sie ins Handschuhfach, oder speichern Sie sie als Lesezeichen auf Ihrem Smartphone.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie im Detail, welche gesetzlichen Pflichten nach einem Verkehrsunfall bestehen und welche Maßnahmen zur Beweissicherung sinnvoll sind.

Sie haben die Unfallsituation bereits überstanden und benötigen eine Übersicht zum Ablauf der Regulierung? Lesen Sie meinen umfassenden Guide: Ablauf mit der Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was müssen Sie nach einem Verkehrsunfall tun? (§ 34 StVO erklärt)
  2. Polizei nach Verkehrsunfall rufen
  3. Europäischer Unfallbericht
  4. Welche Fotos sollten Sie nach einem Verkehrsunfall machen?
  5. Fazit
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